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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf bedauern die Empfehlung der Gutachten zum Milieuschutz. Damit sehen sie keine rechtssichere Grundlage für die Festsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung.
Sowohl das Gutachten der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH (LPG) aus dem Jahr 2020 als auch das jüngste Gutachten der S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH aus dem Februar 2022 sind unabhängig voneinander zu dem Urteil gekommen, dass im Untersuchungsgebiet Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz keine ausreichenden nachteiligen städtebaulichen Folgewirkungen durch eine Veränderung der Sozialstruktur der Wohnbevölkerung zu erkennen sind.
Wir bedauern diese Empfehlungen. Es ist damit nicht möglich, eine soziale Erhaltungssatzung in diesem Gebiet rechtssicher festzusetzen. Das jüngste Gutachten der S.T.E.R.N. zeigt aber unmissverständlich, dass die Mieten- und Wohnungskrise auch an der Schloßstraße und am Amtsgerichtsplatz keinen Halt macht.
Letztendlich stehen wir vor einer Realität, an der wir auf Bezirks- und Landesebene nichts ändern können: Rechtlich ausschlaggebend für die Festsetzung eines Milieuschutzgebietes ist nicht die Verdrängungsgefahr vieler Mieter:innen, sondern die negativen städtebaulichen Folgewirkungen, die sich aus der Veränderung der Wohnbevölkerung in einem Kiez ergeben.
Sich über die Gutachten hinwegzusetzen und eine soziale Erhaltungssatzung festzusetzen, halten wir für falsch:
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